Videoüberwachung und Datenschutz
In Ihrem Geschäft ist eine Videoüberwachung installiert
Wenn Sie eine Videoüberwachung installiert haben, müssen Sie die Vorschriften des BDSG beachten.
Verschärft werden die strengen Vorschriften nochmals am 27.05.2018 durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO. Dann werden dann auch die Bußgelder nochmals drastisch erhöht.
- Haben Sie deutliche Hinweisschilder am Eingang angebracht?
- Haben Sie eine Vorabkontrolle gemacht?
- Haben Sie ein Datenschutzmanagement?
- Haben Sie Ihre Mitarbeiter umfassend informiert?
- Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt?
Wenn Sie nur einmal mit „NEIN“ antworten, müssen Sie jetzt dringend handeln! Wir bieten Ihnen eine einmalige kostenlose und unverbindliche Erstberatung. EFDAT prüft kostenlos, ob Ihre Videoüberwachung den Datenschutzanforderungen entspricht. So verhindern Sie teure Abmahnungen und Bußgelder
Achtung ab 25.Mai 2018 tritt die DSGVO in Kraft
Bußgelder, Klagen und Abmahnungen kommen auf Sie zu, wenn Ihre Videoüberwachung nicht den Vorschriften des BDSG entspricht!
Der EFDAT Quick-Check für Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen
In nur 3 Minuten stellen wir mit unserem Fragebogen fest, ob bei Ihnen ein Verstoß gegen das BDSG vorliegt.