Leitfaden zur datenschutzkonformen Videoüberwachung

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Bevor Sie anfangen zu projektieren, fragen Sie, was die Aufgabenstellung ist  oder das Problem, das gelöst werden soll und wie viel Kosten dieses Problem  derzeit  verursacht. Dann wissen Sie auch recht schnell wie viel Geld für eine Problembeseitigung investiert werden kann. Wenn keine konkrete Aufgabenstellung oder kein Problem (Zweck*) vorliegt, so besteht in aller Regel auch keinen Bedarf an einer Videoanlage und laut Datenschutz-gesetz, darf dann auch gem. § 6b BDSG und §4 BDSGneu keine Videoüberwachung  installiert werden. (* Der Zweck der Videoanlage muss laut BDSG in einer Datenschutzdokumentation schriftlich festgehalten werden.) Vor der Installation muss der Betreiber eine Vorabkontrolle durchgeführt haben. Bei der Vorabkontrolle (AB 25.5.2018  zusätzlich eine Datenschutzfolgenabschätzung) muss geprüft werden, ob die Erreichung des „Zwecks“ auch mit anderen Mitteln als mit einer Videoüberwachung erreicht werden könnte, deshalb ist es wichtig zu wissen, wie viel Kosten das derzeitige Problem verursacht. Der „Zertifizierte Installateur“ stellt dem Betreiber alle für BDSG und DSGVO erforderliche Unterlagen sinnvollerweise bereits mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung. Es ist zwingend vorgeschrieben, dass die Mitarbeiter über Art und Umfang der Videoüberwachung informiert worden sind und deren Erklärung und Einverständnis auch schriftlich vorliegt.

 

Achtung Hinweis an den Errichter/Installateur: Eine Videoüberwachungsanlage darf nicht an den Betreiber übergeben werden, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde. Für Kameras deren Platzierung nicht datenschutzkonform ist, haftet der Planer oder der Installateur ebenso wie der Betreiber der Videoanlage.

Damit Sie als Betreiber oder Installateur wissen, was benötigt wird, lesen Sie zuerst den Praxis-Leitfaden. Geben Sie dazu Ihre Daten in das nachstehende Kontaktformular ein.

Wenn Sie dauerhaft über den Datenschutz informiert werden wollen oder zusätzliche Informationen oder gar ein komplettes Datenschutzpaket erwerben wollen, dann sollten Sie über eine Fördermitgliedschaft nachdenken.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an, ob sie den Leitfaden für Anwender  haben wollen oder ob Sie Errichter sind, denn dann erhalten Sie zusätzliche Infromationen

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savas@ledcenter-germany.de